Pflege Bahr
Die Pflege Bahr ist die "staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung"
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt, bezieht oder bezogen hat, kann die Pflege Bahr beantragen.
Die Pflege Bahr kommt für Menschen mit Vorerkrankungen oder die schon zu alt sind und dadurch keine private Pflegeversicherung abschließen können, in Frage. Es besteht eine Wartezeit von 5 Jahren, diese entfällt bei Unfall. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.
Der geförderte staatliche Beitrag beträgt 60 Euro im Jahr bzw. 5 Euro. monatlich. Diese wird vom Beitrag den Pflege Bahr Versicherung direkt verrechnet. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Euro monatlich tragen. Wir hoch der Beitrag ist, hängt von Ihrem Alter beim Abschluss dieser Versicherung ab.
Sie erhalten von der Pflege Bahr ein Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld, sobald Sie von der gesetzlichen Krankenkasse als pflegebedürftig eingestuft werden und einen Pflegegrad bekommen. Sie können über das Pflegetagegeld / Pflegemonatsgeld frei verfügen, das heißt: Die Auszahlung der Leistungen ist nicht an die Art der Pflege gebunden. Wie hoch das Pflegetagegeld ist, hängt von Ihrem Eintrittsalter ab.
Die Rahmenbindungen bzw. Mindestleistungen der Pflege Bahr:
10 % in Pflegegrad 1 = 10 % von 600 EUR = 60 EUR monatliches Pflegetagegeld
20 % in Pflegegrad 2 = 20 % von 600 EUR = 120 EUR monatliches Pflegetagegeld
30 % in Pflegegrad 3 = 30 % von 600 EUR = 180 EUR monatliches Pflegetagegeld
50 % in Pflegegrad 4 = 40 % von 600 EUR = 240 EUR monatliches Pflegetagegeld
100 % in Pflegegrad 5 = mindestens 600 Euro monatliches Pflegetagegeld